Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Herr Ronny Landgraf ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten sowie Mietverträgen. Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.


2. Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.

 

3. Sollte das Angebot dem Interessent bzw. der Interessent dem Vermieter bereits bekannt sein, So ist dies dem Makler innerhalb von 5 Werktagen schriftlich, unter Nennung des Voranbieters sowie des Datums mitzuteilen. Der Makler kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.

 

4. Die Provisionshöhe wird vertraglich vereinbart und entspricht dem ortsüblichen Niveau.

 

5. Auch bei Zwangsversteigerung bzw. Ausschreibung erhält der Makler die übliche Provision, wenn er den Interessenten auf die Möglichkeit des Vertragsabschlusses hingewiesen hat.

 

6. Vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen, welche über die übliche Maklertätigkeit hinausgeht, werden dem Makler nach besonderter Vereinbarung gesondert vergütet.

 

7. Der Makler hat Anspruch auf Erstattung der Auslagen für eingeholte Objektbezogene Unterlagen.

 

8. Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf/ Zwisachenvermietung. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

 

9. Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

 

10. Die Provision gilt als verdient, wenn

  • zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

  • zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

  • oder ein anderer Hauptvertrag

geschlossen wird.

 

11. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird.

 

12. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag nicht durchgeführt oder aufgehoben bzw. aus jedwelchen Rechtsgründen rückgängig gemacht wird oder angefochten wird.

 

13. Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf;

Kauf statt Miete usw.) bestehen.

 

14. Die vereinbarte Provision ist vom Verkäufer / Käufer 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.

 

15. Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter (Auftraggeber) sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.

 

16. Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.

 

17. Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).

 

18. Der Makler hat Anspruch auf die Teilnahme der Vertragsunterzeichnung sowie auf eine Ausfertigung einer Kopie des Vertrages.

 

19. Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

 

Gerichtsstand ist Hohenstein -Ernstthal.